Artikel 1 (Zweck)
Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Reservierungsbedingungen“ genannt) ist die Festlegung von Angelegenheiten in Bezug auf die Rechte, Pflichten usw. zwischen dem „Unternehmen“ und dem „Nutzer“ sowie die Ermöglichung, dass medizinische Einrichtungen (nachfolgend „Nutzer“ genannt), die die medizinischen Werbedienstleistungen des „Unternehmens“ in Anspruch nehmen, die von DiaAd Co., Ltd. (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) bereitgestellte Funktion „Einfache Reservierung“ nutzen und das Geschäft der einfachen Reservierung an das „Unternehmen“ übertragen.
Artikel 2 (Definitionen)
① Die Definitionen der in den „Reservierungsbedingungen“ verwendeten Begriffe lauten wie folgt:
A. „Vereinfachte Reservierung“ bezeichnet einen Service, den das „Unternehmen“ dem Nutzer zur Verfügung stellt, um ihm die Möglichkeit zu geben, Datum und Uhrzeit eines Besuchs über „K-Dia“ festzulegen. Dies geschieht während des Aufrufs der eigenen Anzeigeseite auf der K-Dia-Plattform (nachfolgend „K-Dia“) und beim Ausfüllen einer Beratungsanfrage. Das Unternehmen erbringt Reservierungsdienstleistungen gemäß den „Reservierungsbedingungen“, um dem „Nutzer“ die Nutzung der Funktion „Vereinfachte Reservierung“ zu ermöglichen.
B. „Reservierungslösung“ (nachfolgend „Lösung“) bezeichnet Leistungen wie z. B. Tools, mit denen Reservierungen vom „Nutzer“ entgegengenommen werden können.
C. „Servicebedingungen“ bezeichnet die „K-Dia Medical Advertising Service-Nutzungsbedingungen“.
D. „Zahlungsbedingungen“ bezeichnet den „Vertrag über Vorauszahlungsdienstleistungen“.
E. „K-Dia-Geschäftsbedingungen“ bezeichnet alle Vereinbarungen, die der „Nutzer“ im Zusammenhang mit den Dienstleistungen des „Unternehmens“ abschließt, einschließlich der „Zahlungsbedingungen“, der „Nutzungsbedingungen“ und der „Reservierungsbedingungen“.
② Alle in den „Reservierungsbedingungen“ verwendeten Begriffe, die in diesem Artikel nicht aufgeführt sind, unterliegen den „Nutzungsbedingungen“, den Hinweisen auf der „Seite des Serviceadministrators“ oder verwandten Webseiten sowie den geltenden Gesetzen und Vorschriften; im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftspraktiken.
Artikel 3 (Veröffentlichung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
① Das Unternehmen veröffentlicht die „Reservierungsbedingungen“ auf der Startseite oder einer verlinkten Seite der „Service-Administratorseite“, damit die „Nutzer“ sie leicht erkennen können.
② Das Unternehmen kann die „Reservierungsbedingungen“ bei Bedarf ändern, sofern diese Änderungen nicht gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen.
③ Wenn das Unternehmen die „Reservierungsbedingungen“ ändert, gibt es die Details der Änderung und das Datum des Inkrafttretens an und veröffentlicht eine entsprechende Mitteilung auf der „Service-Administratorseite“ sieben Tage vor dem Datum des Inkrafttretens bis zum Tag davor. Ist die Änderung für den „Nutzer“ jedoch nachteilig, wird die Mitteilung bereits 30 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens veröffentlicht.
④ Wenn das Unternehmen gemäß dem vorstehenden Absatz in einer Mitteilung ausdrücklich darauf hinweist, dass die fehlende Zustimmung des Nutzers bis zum Tag vor dem Inkrafttreten als Zustimmung gilt, oder wenn das Unternehmen den Nutzer in der in Artikel 11 vorgeschriebenen Weise benachrichtigt und der Nutzer nicht ausdrücklich widerspricht, gilt der Nutzer als mit den geänderten Bedingungen einverstanden.
Das Unternehmen gilt ebenfalls als mit den geänderten Bedingungen einverstanden. ⑤ Wenn der Nutzer den geänderten Bedingungen nicht zustimmt, kann er seine Mitgliedschaft durch eine entsprechende Mitteilung an das Unternehmen vor dem Inkrafttreten widerrufen.
Artikel 4 (Abschluss des Konsignationsvertrags)
① Jede Person, die die Funktion „Einfache Reservierung“ nutzen möchte, muss den erforderlichen Bedingungen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gemäß den von der Firma festgelegten Verfahren zustimmen und ein Konto auf der „Service Manager Page“ beantragen. Mit der Genehmigung des Antrags durch die Firma kommt ein Auftragsvertrag zustande. Die Firma kann über die „Service Manager Page“ oder zugehörige Webseiten Hinweise zu den spezifischen Antragsverfahren und Genehmigungsbedingungen usw. bereitstellen.
② Die Firma kann die Genehmigung verweigern, wenn die Kapazität der Serviceeinrichtungen gemäß den „K-Dia Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nicht ausreicht oder technische oder betriebliche Hindernisse bestehen.
③ Die Firma kann die Genehmigung von Personen, die sich gemäß Absatz 1 beworben haben, verweigern, wenn einer der folgenden Unterabsätze zutrifft, und die Genehmigung auch nach der Registrierung widerrufen, wenn einer der unten genannten Gründe bestätigt wird.
A. Wenn der Antragsteller in der Vergangenheit aufgrund der „K-Dia-Nutzungsbedingungen“ von der Nutzung des Dienstes ausgeschlossen wurde.
B. Wenn der Antragsteller sich nach einer Abmeldung als „Nutzer“ während einer Nutzungsbeschränkung, beispielsweise aufgrund eines Verstoßes gegen die „K-Dia-Nutzungsbedingungen“, erneut registriert.
C. Wenn ein anderer Name als der tatsächliche Name oder der Name einer anderen Person angegeben wird (einschließlich Fällen, in denen Informationen einer anderen medizinischen Einrichtung unrechtmäßig verwendet werden).
D. Wenn falsche oder unrichtige Informationen angegeben oder bereitgestellt werden oder wenn die vom Unternehmen angeforderten Angaben nicht gemacht werden.
E. Wenn die Genehmigung aus Gründen, die dem Antragsteller zuzuschreiben sind, nicht möglich ist oder der Antrag gegen andere Bestimmungen der „K-Dia-Geschäftsbedingungen“ verstößt.
F. Wenn die Gefahr eines oder ein tatsächlicher Verstoß gegen andere einschlägige Gesetze und Vorschriften besteht.
4. Falls das Unternehmen den Kommissionsvertrag gemäß diesem Artikel nicht genehmigt oder sich das Recht vorbehält, ihn zu genehmigen, benachrichtigt das Unternehmen den Nutzer grundsätzlich gemäß dem in Artikel 11 beschriebenen Verfahren.
Artikel 5 („Einfache Reservierung“ – Funktion und Inhalt des übertragenen Geschäfts)
① Zur Bereitstellung der Funktion „Einfache Reservierung“ überträgt der „Nutzer“ dem „Unternehmen“ die folgenden Aufgaben (nachfolgend „Übertragene Aufgaben“ genannt):
a. Einrichtung und Betrieb des Reservierungssystems des beauftragten Unternehmens auf der vom „Unternehmen“ betriebenen K-Dia-Plattform.
b. Übermittlung von Mitteilungen und Ankündigungen, die der „Nutzer“ an andere Nutzer richten möchte.
c. Sonstige mit dem Reservierungsgeschäft verbundene Aufgaben.
② Das „Unternehmen“ kann die gemäß den „Reservierungsbedingungen“ ausgeführten Aufgaben ganz oder teilweise an Dritte weitergeben.
③ Das „Unternehmen“ kann die Marken, Designs und sonstigen Schutzrechte des „Nutzers“ im erforderlichen Umfang zur Erfüllung der „Übertragenen Aufgaben“ nutzen.
④ Genauere Informationen zur Aktivierung der Funktion „Einfache Reservierung“ durch den „Benutzer“, zum Umfang und den Kriterien für die Einschränkung der Nutzung der Funktion „Einfache Reservierung“ usw. werden über die „Seite des Dienstadministrators“ oder entsprechende Webseiten bereitgestellt.
Artikel 6 (Vergütung für die Auftragserteilung)
① Die „Reservierungsbedingungen“ gelten für den Betrieb des von der „Firma“ angebotenen „Einfachen Reservierungsdienstes“ und dienen der Vereinfachung der Nutzung für Verbraucher. Die Vergütung für die „übertragenen Dienstleistungen“ gemäß diesen Bedingungen ist kostenlos.
② Sollten aufgrund zukünftiger Änderungen der Marktbedingungen, behördlicher Vorschriften oder der Unternehmensrichtlinien wesentliche Änderungen am „Einfachen Reservierungsdienst“ unumgänglich werden, kann die „Firma“ die Vergütung für die „übertragenen Dienstleistungen“ auf eine kostenpflichtige Basis umstellen. Darüber hinaus können separate kostenpflichtige Dienstleistungen in den „Einfachen Reservierungsdienst“ integriert oder für diesen angeboten werden. In diesen Fällen benachrichtigt die „Firma“ den „Nutzer“ gemäß der in Artikel 11 beschriebenen Methode.
Artikel 7 (Pflichten der Nutzer)
① Der Nutzer ist verpflichtet, dem Unternehmen alle erforderlichen und vollständigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit dieses die ihm übertragenen Aufgaben erfüllen und den Service „Einfache Reservierung“ gemäß den nachfolgenden Unterabschnitten bereitstellen kann. Der Nutzer ist außerdem verpflichtet, Anfragen des Unternehmens unverzüglich zu beantworten.
② Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Service nach Treu und Glauben zu betreiben und sicherzustellen, dass die ihm über K-Dia angezeigten Werbeanzeigen usw. nicht gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
③ Der Nutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Funktion „Einfache Reservierung“ nicht für Werbematerialien aktiviert wird, deren Veröffentlichung auf K-Dia untersagt ist oder deren Nutzung gemäß den K-Dia-Nutzungsbedingungen eingeschränkt ist. Bei einem Verstoß kann das Unternehmen gemäß den K-Dia-Nutzungsbedingungen und internen Richtlinien Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Einschränkung der Nutzung des betreffenden Nutzers.
④ Fordert das Unternehmen die Bereitstellung von Informationen und Belegen an, die für den Betrieb der Funktion „Einfache Reservierung“ und die Durchführung der übertragenen Aufgaben erforderlich sind, ist der Nutzer dieser Aufforderung unverzüglich nachzukommen.
⑤ Der Nutzer ist verpflichtet, die vom Unternehmen auf der Seite „Serviceadministrator“ und den zugehörigen Webseiten veröffentlichten Informationen regelmäßig zu überprüfen.
⑥ Der Nutzer darf keine anderen automatisierten Mittel als die vom Unternehmen bereitgestellten verwenden, wie z. B. Agenten, Roboter, Skripte, Webcrawler oder Spyware, um auf die „Service-Administratorseite“ oder auf sein eigenes Konto oder das Konto eines anderen Nutzers gemäß den „K-Dia-Nutzungsbedingungen“ zuzugreifen und Inhalte und Informationen des Dienstes zu kopieren oder zu überwachen.
⑦ Der Nutzer darf unter keinen Umständen direkt oder indirekt die „Einfache Reservierung“-Dienstleistung überlasten oder Handlungen vornehmen oder versuchen, solche vorzunehmen, die den normalen Betrieb der „Einfachen Reservierung“-Dienstleistung oder anderer Dienste des Unternehmens beeinträchtigen.
⑧ Der Nutzer darf keine der in den folgenden Unterabsätzen genannten Handlungen vornehmen. Im Falle eines Verstoßes kann das Unternehmen Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Nutzung der „Einfachen Reservierung“-Funktion auszusetzen oder die „K-Dia-Nutzungsbedingungen“ ohne vorherige Ankündigung zu kündigen. Das Unternehmen wird den Nutzer nach Ergreifung der vorgenannten Maßnahmen unverzüglich über die Gründe informieren.
a. Missbrauch, z. B. die Vereinbarung eines Termins für den Nutzer über den „Einfachen Reservierungsservice“ unter Verwendung des Kontos eines anderen Nutzers, der tatsächlich keinen Arzttermin wahrnehmen möchte.
b. Handlungen, die die Rechte am geistigen Eigentum anderer verletzen, z. B. die unbefugte Verwendung fremder Marken oder Logos.
c. Veröffentlichung von Werbematerialien, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen, oder Nutzung der „Einfachen Reservierungsfunktion“ für medizinische Leistungen, deren Nutzung eingeschränkt ist.
d. Benachteiligung eines Nutzers, der den „Einfachen Reservierungsservice“ genutzt hat, aufgrund der Nutzung dieses Services.
e. Handlungen, die gegen geltende Gesetze und Vorschriften, die „K-Dia-Nutzungsbedingungen“, untergeordnete Richtlinien oder sonstige Hinweise auf der „Service-Manager-Seite“ oder verwandten Webseiten verstoßen.
f. Sonstige Handlungen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder den regulären Geschäftsbetrieb des Unternehmens beeinträchtigen. ⑨ Der „Nutzer“ ist verpflichtet, allen Anfragen des „Unternehmens“ nachzukommen und die erforderlichen Unterlagen und Erläuterungen zur Überprüfung eines möglichen Verstoßes gegen diesen Artikel vorzulegen.
Artikel 8 (Pflichten des Unternehmens in Bezug auf anvertraute Geschäfte)
① Das Unternehmen verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewissenhaft zu erfüllen und dem Nutzer einen kontinuierlichen und stabilen Service im Bereich „Einfache Reservierung“ zu bieten.
② Sollte das Unternehmen aufgrund von Unannehmlichkeiten, die vom Nutzer gemeldet werden, oder aufgrund von Verbesserungswünschen bezüglich der Funktion „Einfache Reservierung“ dies für notwendig erachten, wird es diese Probleme vorrangig lösen. Ist eine umgehende Lösung jedoch nicht möglich, wird das Unternehmen den Nutzer über die Gründe und den voraussichtlichen Bearbeitungsplan informieren.
③ Das Unternehmen wird die Wünsche des Nutzers bei der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben berücksichtigen.
④ Sollten dem Unternehmen während der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Reservierungsbedingungen Zweifel entstehen oder unvorhergesehene Nachteile für den Nutzer entstehen, wird es den Nutzer unverzüglich benachrichtigen, um dessen Wünsche zu bestätigen und seinen Anweisungen Folge zu leisten. In Ausnahmefällen, in denen die Ausführung der übertragenen Aufgaben gemäß den Anweisungen des Nutzers (siehe nachfolgende Unterabschnitte) erschwert ist, kann das Unternehmen zunächst die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und den Nutzer anschließend über die Einzelheiten und die Gründe der Maßnahmen informieren. a. Wenn die Ausführung der übertragenen Aufgaben gemäß den Anweisungen des Nutzers aufgrund von Gesetzen, behördlichen Anordnungen, Verwaltungsakten usw. erschwert ist.
b. Wenn die Ausführung der übertragenen Aufgaben gemäß den Anweisungen des Nutzers aufgrund der Besonderheiten von K-Dia, z. B. der Notwendigkeit, eine einheitliche Richtlinie für alle Nutzer anzuwenden, erschwert ist.
c. Wenn die Ausführung der übertragenen Aufgaben gemäß den Anweisungen des Nutzers aufgrund der Besonderheiten der vom Nutzer erbrachten medizinischen Dienstleistungen usw. erschwert ist.
d. Wenn für das Unternehmen ein Risiko besteht oder besteht, dass ihm rechtliche oder finanzielle Schäden entstehen.
e. Wenn die Ehre, der Ruf, die Kreditwürdigkeit oder die Glaubwürdigkeit des Unternehmens geschädigt werden oder gefährdet sind.
f. Wenn die Dienstleistung „Einfache Reservierung“ oder deren Qualität beeinträchtigt werden könnte.
g. Wenn die Ausführung der übertragenen Aufgaben gemäß den Anweisungen des Nutzers aufgrund einer unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastung für das Unternehmen erschwert ist.
v. Wenn das Unternehmen berechtigte und nachvollziehbare Gründe für die Annahme hat, dass vom Nutzer veröffentlichte Werbematerialien oder medizinische Dienstleistungen gegen geltende Gesetze und Vorschriften, die Richtlinien des Unternehmens oder sonstige Hinweise auf der Service-Manager-Seite oder verwandten Webseiten verstoßen, oder wenn eine entsprechende Anfrage einer zuständigen Behörde vorliegt, kann das Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, z. B. die betreffenden Inhalte ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers löschen.
Artikel 9 (Änderung des Dienstes)
① Das Unternehmen kann den Inhalt, die Funktionsweise oder die technischen Details der „Einfachen Reservierungsfunktion“ ändern, um deren Stabilität zu gewährleisten.
② Ändert das Unternehmen wichtige Aspekte der „Einfachen Reservierungsfunktion“, benachrichtigt es den Nutzer im Voraus gemäß Artikel 11 über die Änderungen und deren Inkrafttreten. Betrifft die Änderung Rechte oder Pflichten des Nutzers oder wesentliche Aspekte der Nutzung der „Einfachen Reservierungsfunktion“, erfolgt die Benachrichtigung mindestens sieben Tage vor dem Inkrafttreten. Ist die Änderung für den Nutzer nachteilig, erfolgt die Benachrichtigung mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten.
③ Ist der Nutzer mit der Änderung der „Einfachen Reservierungsfunktion“ nicht einverstanden, kann er diese durch eine entsprechende Mitteilung an das Unternehmen widerrufen.
④ Sofern in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen keine Sonderbestimmungen gelten, leistet das „Unternehmen“ dem „Nutzer“ keine gesonderte Entschädigung für die Änderung der „Einfachen Reservierungsfunktion“ gemäß Absatz 1 dieses Artikels.
Artikel 10 (Aussetzung des einfachen Reservierungsdienstes)
① Das Unternehmen kann die Bereitstellung der Funktion „Einfache Reservierung“ in den folgenden Fällen vorübergehend aussetzen. In diesen Fällen benachrichtigt das Unternehmen den Nutzer gemäß Artikel 11. Sollte das Unternehmen aus unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage sein, eine vorherige Benachrichtigung zu geben, kann diese nachträglich erfolgen.
a. Fälle, die auf Nutzungsbeschränkungen usw. gemäß den „K-Dia-Nutzungsbedingungen“ zurückzuführen sind.
b. Fälle im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten, dem Austausch oder dem Ausfall von Informations- und Kommunikationsgeräten wie Computern, Kommunikationsunterbrechungen oder anderen wichtigen betrieblichen Gründen. Ist eine vorherige Benachrichtigung aufgrund von Gründen wie Kommunikations- oder Stromausfällen oder der Funktionsunfähigkeit von Informations- und Kommunikationsgeräten nicht möglich, werden diese Umstände unverzüglich nach Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit bekannt gegeben.
c. Im Falle von Verstößen gegen die auf der Seite des Dienstadministrators und den zugehörigen Webseiten bereitgestellten Unterrichtlinien, Leitlinien oder Nutzungshinweise bezüglich „Einfache Reservierung“ der Firma oder für andere rechtswidrige oder unzulässige Handlungen bzw. bei begründetem Verdacht solcher Handlungen:
2. Wird die Funktion „Einfache Reservierung“ gemäß Unterabsatz 1, Punkt B dieses Artikels ausgesetzt, bemüht sich die Firma, den Dienst „Einfache Reservierung“ so schnell wie möglich wiederherzustellen. Dies gilt jedoch nicht, wenn eine sofortige Wiederherstellung aufgrund höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Terrorismus oder Hackerangriffen nicht möglich ist.
3. Die Firma haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die Aussetzung der Funktion „Einfache Reservierung“ gemäß diesem Artikel entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Artikel 11 (Hinweis für Nutzer)
① Sofern in den Reservierungsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, kann das Unternehmen den Nutzer über verschiedene Wege benachrichtigen, beispielsweise per E-Mail, (Mobil-)Telefonnummer oder Adresse, die der Nutzer angegeben hat, über ein Zustimmungsfenster beim Einloggen auf der Service-Manager-Seite oder durch eine Nutzeranleitung.
② Wenn das Unternehmen alle Nutzer benachrichtigt, kann es die Benachrichtigung gemäß dem vorstehenden Absatz durch Veröffentlichung auf der Service-Manager-Seite oder einer zugehörigen Webseite ersetzen. Bei Angelegenheiten, die die Nutzung des Dienstes durch den Nutzer erheblich beeinträchtigen, muss die Benachrichtigung jedoch über mindestens zwei der im vorstehenden Absatz genannten Wege erfolgen.
③ Der Nutzer ist verpflichtet, dem Unternehmen Informationen wie E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer und Adresse, unter denen eine Kontaktaufnahme möglich ist, mitzuteilen, diese Informationen aktuell zu halten und die Benachrichtigungen des Unternehmens zu überprüfen.
④ Der „Nutzer“ ist nicht gegen Nachteile geschützt, die sich aus der Fahrlässigkeit bei der Erfüllung der Verpflichtungen gemäß dem vorstehenden Absatz ergeben.
Artikel 12 (Kündigung)
① Das Unternehmen kann den Konsignationsvertrag gemäß den Reservierungsbedingungen in folgenden Fällen durch schriftliche Mitteilung fristlos kündigen:
a. Wenn sich die vom Nutzer bei der Registrierung erstellten oder eingereichten Dokumente als falsch erweisen.
b. Wenn der Nutzer gegen die Reservierungsbedingungen oder geltende Gesetze und Vorschriften verstößt.
c. Wenn die Nutzungsbedingungen gekündigt werden.
d. Wenn der Nutzer den Service „Einfache Reservierung“ oder die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beeinträchtigt oder dies versucht.
e. Wenn der Nutzer die Rechte, den Ruf, die Kreditwürdigkeit oder sonstige berechtigte Interessen anderer Nutzer verletzt.
f. Wenn der Nutzer die Funktion „Einfache Reservierung“ für medizinische Leistungen registriert, deren Nutzung Beschränkungen unterliegt, wenn es zu weit verbreiteten Nutzerbeschwerden oder gesellschaftlichen Kontroversen im Zusammenhang mit den vom Nutzer erbrachten medizinischen Leistungen kommt oder wenn der Nutzer das externe Image oder den Ruf des Unternehmens geschädigt hat oder mit hoher Wahrscheinlichkeit schädigen wird.
g. Wenn der normale Geschäftsbetrieb aufgrund eines Insolvenzantrags des Nutzers, eines Antrags auf Eröffnung eines Liquidationsverfahrens für das Unternehmen oder eines Vergleichsantrags mit Gläubigern erschwert wird.
h. Wenn das Unternehmen feststellt, dass es den Auftragsvertrag aufgrund der Beendigung des Dienstes „Einfache Reservierung“ oder Änderungen des Dienstes „Einfache Reservierung“ und der Geschäftspolitik etc. nicht mehr aufrechterhalten kann.
i. Wenn andere objektive und berechtigte Gründe eintreten, die die Aufrechterhaltung der Auftragsbeziehung mit dem Nutzer unmöglich machen.
② Kündigt das Unternehmen den Konsignationsvertrag gemäß diesem Artikel, benachrichtigt es den Nutzer in der in Artikel 11 vorgeschriebenen Weise. In diesem Fall räumt das Unternehmen dem Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist vor der Kündigung Gelegenheit zum Einspruch ein. Sofern jedoch in untergeordneten Richtlinien oder Bestimmungen Gründe für eine Kündigung vorliegen, kann keine gesonderte Einspruchsfrist gewährt werden.
Artikel 13 (Schadensersatz)
① Das Unternehmen und der Nutzer haften einander für alle Schäden, die durch Verschulden der jeweils anderen Partei entstehen.
② Das Unternehmen stellt dem Nutzer lediglich den Service „Einfache Reservierung“ zur Verfügung. Der Nutzer ist für die in seinen Werbematerialien enthaltenen Informationen zu medizinischen Leistungen usw. selbst verantwortlich. Im Falle einer Streitigkeit mit dem Nutzer bezüglich der von ihm erbrachten medizinischen Leistungen trägt der Nutzer die volle Verantwortung für die Beilegung des Streits und haftet dem Unternehmen für alle damit verbundenen Schäden.
③ Das Unternehmen kann dem Nutzer die Möglichkeit bieten, seine Informationen einzusehen. Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für alle Folgen, die sich aus der Nichtbereitstellung oder der Angabe falscher Informationen ergeben.
Artikel 14 (Verbot der Veräußerung)
Rechte und Pflichten aus den „Reservierungsbedingungen“ dürfen ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder abgetreten, veräußert noch übertragen werden.
Artikel 15 (Informationsschutz und Vertraulichkeit)
① Der „Nutzer“ und das „Unternehmen“ verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller Materialien, Informationen usw., die sie im Rahmen der Nutzung des Dienstes gemäß den „Reservierungsbedingungen“ über die jeweils andere Partei erhalten haben. Sie dürfen diese Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien weder an Dritte weitergeben noch für andere Zwecke verwenden.
② Der „Nutzer“ und das „Unternehmen“ verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, Materialien, Nutzerdaten und Marketingmaterialien der jeweils anderen Partei, die sie im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung gemäß den „Reservierungsbedingungen“ erhalten haben. Diese Informationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben, für andere Zwecke als die dieses Vertrags verwendet, auf anderen Datenträgern gespeichert oder verarbeitet werden.
③ Ungeachtet der Absätze 1 und 2 dieses Artikels können vertrauliche Informationen usw. weitergegeben werden, wenn eine staatliche Stelle dies gemäß einschlägigen Vorschriften, wie beispielsweise dem Telekommunikationsgesetz, verlangt, eine Ermittlungsbehörde im Rahmen eines Strafverfahrens anfragt, die Ethikkommission für Information und Kommunikation oder andere öffentliche Einrichtungen die Weitergabe anfordert oder die Weitergabe nach den in anderen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften festgelegten Verfahren vorgeschrieben ist. In diesem Fall müssen Sie die andere Partei jedoch vorab über die relevanten Tatsachen, wie den Grund, den Inhalt und den Umfang der Weitergabe sowie die Rechtsgrundlage, informieren.
④ Die Verpflichtungen hinsichtlich des Schutzes und der Vertraulichkeit von Informationen gemäß diesem Artikel bleiben auch nach Beendigung der Nutzung des Dienstes oder der Kündigung der „Reservierungsbedingungen“ bestehen.
⑤ Bei Kündigung der „Reservierungsbedingungen“ gibt das „Unternehmen“ dem „Nutzer“ alle Originale und Kopien der vom „Nutzer“ bereitgestellten Dokumente und sonstigen Materialien zurück. Ist eine Rückgabe unmöglich, so wird das Unternehmen die Gegenstände in dem Umfang entsorgen oder vernichten, dass sie nicht reproduziert werden können.
Artikel 16 (Schutz der personenbezogenen Daten des Nutzers)
① Der Nutzer darf die ihm über das Unternehmen übermittelten personenbezogenen Daten ausschließlich für die in den Buchungsbedingungen festgelegten Zwecke verwenden. Im Falle eines Verstoßes haftet der Nutzer zivil- und strafrechtlich und stellt das Unternehmen auf eigene Kosten schadlos.
② Das Unternehmen kann Maßnahmen ergreifen, um die dem Nutzer offengelegten personenbezogenen Daten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu schützen.
③ Sollte ein Nutzer trotz der vom Unternehmen getroffenen Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten diese unter Verstoß gegen Ziffer 1 weitergeben oder missbrauchen, stellt der Nutzer das Unternehmen auf eigene Kosten schadlos.
④ Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten des Nutzers trifft der „Nutzer“ alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um den Verlust, Diebstahl, die Weitergabe, Veränderung oder Beschädigung dieser Daten zu verhindern. Der „Nutzer“ beschränkt die Anzahl der Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, auf ein Minimum und löscht nicht mehr benötigte personenbezogene Daten unverzüglich, sodass diese nicht wiederhergestellt oder reproduziert werden können.
Artikel 17 (Sonstige Regeln neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aufgeführt sind, sowie die Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den „Nutzungsbedingungen“ und den dazugehörigen Richtlinien und Bestimmungen.
Artikel 18 (Streitbeilegung)
Angelegenheiten, die im Servicevertrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aufgeführt sind, werden durch gegenseitige Vereinbarung zwischen dem „Unternehmen“ und dem „Nutzer“ oder nach den üblichen Geschäftspraktiken geregelt. Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kommissionsvertrag gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gemäß der Zivilprozessordnung beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
[Ergänzende Bestimmungen]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 21. April 2026.