Partner · Medizinische EinrichtungenDatenschutzrichtlinie für K-Dia-Partner
Die DiaAd Co., Ltd. (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) erstellt und veröffentlicht die folgende Partner-Datenschutzrichtlinie, um die persönlichen Daten der Mitarbeiter von Partnerkrankenhäusern (einschließlich angeschlossener Ärzte und Werbemitarbeiter, nachfolgend „Nutzer“ genannt) zu schützen und Beschwerden in diesem Zusammenhang während der Erbringung von Werbedienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“ genannt) über von dem Unternehmen betriebene Werbeplattformen und -kanäle, wie z. B. die K-Dia-Anwendung, zügig und reibungslos zu bearbeiten.
Gültigkeitsdatum: 21. April 2026
1. Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
Das Unternehmen erhebt nur die minimal erforderlichen personenbezogenen Daten, um die unten aufgeführten Dienstleistungen zu erbringen. Die erhobenen Daten werden nicht für andere als die genannten Zwecke verwendet und ohne Einwilligung des Nutzers nicht an Dritte weitergegeben. Sollten Daten für andere als die in dieser Richtlinie genannten Zwecke verwendet werden, holt das Unternehmen die Einwilligung des Nutzers ein.
① Verwaltung von Partner-Werbekonten
Bestätigung der Anmeldeabsicht für Mitgliedschaftsdienste, Verhängung von Sanktionen gegen Partnerkrankenhäuser bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, Protokollierung zur Streitbeilegung, Bearbeitung von Beschwerden, Benachrichtigung und Kontaktaufnahme bezüglich Werbedienstleistungen, Bestätigung der Kündigungsabsicht
② Bereitstellung und Verbesserung von Diensten und Funktionen, Datenbankverwaltung
Bereitstellung nationaler und internationaler Werbung und Community-Dienste, Anzeige von Arztinformationen in der App (Beschreibungen der beruflichen Laufbahn und Expertise des medizinischen Personals des Krankenhauses, Identifizierung und Anzeige von Chirurgen im Hinblick auf Eingriffsbewertungen und -rezensionen), Forschung und Entwicklung zur Serviceverbesserung, Abrechnung und Zahlung von Werbegebühren, Reservierungsfunktionen über die App, Bereitstellung von Vorauszahlungsfunktionen für medizinische Gebühren und Dienstleistungen von Abrechnungsagenturen (einschließlich KYC-Prüfung durch beauftragte Unternehmen), Zufriedenheitsumfragen zu Werbedienstleistungen
③ Marketing
Bereitstellung von Informationen über neue Dienste und Aktionen per Push-Benachrichtigung, SMS, E-Mail usw.
2. Art der erhobenen personenbezogenen Daten, Zweck und Methode der Erhebung sowie Aufbewahrungsdauer
① Das Unternehmen verarbeitet und speichert personenbezogene Daten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungs- und Nutzungsfristen oder innerhalb der mit der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung vereinbarten Fristen.
[Erfasste Daten]
① Verwaltung von Partner-Werbekonten
• Erforderliche Angaben: Name des zuständigen Krankenhausmitarbeiters, Telefonnummer, SMS-Absendernummer, E-Mail-Adresse
• Optionale Angaben: Keine
② Leistungserbringung und -verbesserung, Datenbankverwaltung, Bereitstellung von Vorauszahlungs- und Abrechnungsdiensten für medizinische Gebühren
• Erforderliche Angaben: Name des Arztes, Foto, beruflicher Werdegang, Approbationsnummer, Telefonnummer, SMS-Absendernummer, E-Mail-Adresse
③ Marketing
• Optionale Angaben: Name des zuständigen Krankenhausmitarbeiters, Telefonnummer, SMS-Absendernummer, E-Mail-Adresse
② Die Aufbewahrungs- und Nutzungsfristen gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften sind wie folgt:
1) Aufzeichnungen über Transaktionen, wie z. B. Kennzeichnung, Werbung, Vertragsdetails und Leistungsdaten, gemäß dem Gesetz zum Verbraucherschutz im elektronischen Geschäftsverkehr usw.
• Aufzeichnungen über Kennzeichnung und Werbung: 6 Monate
• Aufzeichnungen über Verträge oder Kündigungen von Abonnements, Zahlungsabwicklung und Warenlieferungen usw.: 5 Jahre
• Aufzeichnungen über Verbraucherbeschwerden oder Streitbeilegung: 3 Jahre
2) Aufbewahrung von Daten zur Überprüfung der Kommunikationsfakten gemäß Artikel 41 der Durchführungsverordnung zum Gesetz zum Schutz des Kommunikationsgeheimnisses
• Datum und Uhrzeit der Telekommunikation des Teilnehmers, Start- und Endzeit, Teilnehmernummer des Gegenübers, Nutzungshäufigkeit und Standortdaten der sendenden Basisstation: 1 Jahr
• Computerkommunikation, Internetprotokolle und Standortdaten der Verbindung: 3 Monate
3) Aufbewahrung von Geschäftsbüchern usw. gemäß Artikel 33 des Handelsgesetzbuches
• Geschäftsbücher und wichtige Dokumente über Geschäftsvorgänge: 10 Jahre
• Belege oder ähnliche Dokumente: 5 Jahre
4) In Fällen, in denen die Aufbewahrung nach anderen einschlägigen Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist, bis die in solchen Gesetzen und Vorschriften vorgeschriebene Frist.
3. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
① Das Unternehmen gibt personenbezogene Daten nur mit vorheriger Einwilligung des Nutzers an Dritte weiter. In folgenden Fällen kann das Unternehmen die personenbezogenen Daten des Nutzers jedoch auch ohne vorherige Einwilligung des Nutzers im Rahmen rechtmäßiger Verfahren an Dritte weitergeben:
1) Wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist oder wenn Ermittlungs- oder Aufsichtsbehörden dies im Rahmen von Ermittlungen oder Untersuchungen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und Methoden verlangen.
2) Wenn dies zur Begleichung von Forderungen erforderlich ist.
3) Wenn die Einwilligung trotz der Notwendigkeit zum dringenden Schutz von Leben, Körper oder Eigentum des Nutzers oder eines Dritten nicht eingeholt werden kann.
4) Wenn dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des Datenverarbeiters erforderlich ist, die eindeutig Vorrang vor den Rechten der betroffenen Person haben. Dies gilt jedoch nur, wenn ein wesentlicher Zusammenhang mit den berechtigten Interessen des Datenverarbeiters besteht und der Umfang der Datenverarbeitung ein angemessenes Maß nicht überschreitet.
5) Wenn dies dringend für die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohlbefinden, beispielsweise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, erforderlich ist.
② In anderen Fällen, in denen das Unternehmen personenbezogene Daten an Dritte weitergeben muss, kann dies auf rechtmäßigem Wege erfolgen, beispielsweise durch Einholung der Einwilligung der betroffenen Person. Das Unternehmen kann personenbezogene Daten auf rechtmäßigem Wege, beispielsweise durch Einholung der Einwilligung des Nutzers, weitergeben, wenn dies zur Abwicklung von Nutzertransaktionen erforderlich ist.
③ Nutzer können die Einwilligung zur Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an Dritte verweigern und diese jederzeit widerrufen. Auch bei Verweigerung der Einwilligung können Sie den Dienst weiterhin nutzen; die Nutzung oder Bereitstellung damit verbundener Dienste, die auf der Weitergabe durch Dritte beruhen, kann jedoch eingeschränkt sein.
4. Auslagerung der Verarbeitung personenbezogener Daten
① Das Unternehmen kann die Verarbeitung personenbezogener Daten an externe Dienstleister übertragen, um eine reibungslose Verarbeitung zu gewährleisten. Die Liste der beauftragten Dienstleister wird auf Anfrage offengelegt.
② Vom Unternehmen erhobene personenbezogene Daten können im Rahmen der Leistungserbringung in Datenbanken (z. B. in Cloud-Infrastrukturen) im Ausland gespeichert werden. Einzelheiten zu solchen Auslandsübermittlungen werden auf Anfrage offengelegt.
③ Bei Abschluss eines Auftragsvertrags legt das Unternehmen gemäß Artikel 26 des Datenschutzgesetzes in Dokumenten wie dem Vertrag die Bestimmungen zum Verbot der Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als der Erfüllung der beauftragten Aufgaben, zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, zu Beschränkungen der Weitervergabe, zur Verwaltung und Überwachung des Auftragsverarbeiters sowie zur Haftung (z. B. Schadensersatz) fest und überwacht den Auftragsverarbeiter, um die sichere Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten.
④ Änderungen des Inhalts der beauftragten Aufgaben, des Auftragsverarbeiters oder der Einzelheiten zur Auslandsübermittlung werden unverzüglich in dieser Datenschutzerklärung veröffentlicht.
5. Rechte der Nutzer und ihrer gesetzlichen Vertreter sowie Möglichkeiten zur Ausübung dieser Rechte.
① Nutzer können jederzeit ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegenüber dem Unternehmen ausüben.
② Die Ausübung der Rechte gemäß Absatz 1 kann schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Unternehmen erfolgen. Das Unternehmen wird unverzüglich handeln.
③ Die Ausübung der Rechte gemäß Absatz 1 kann durch einen Vertreter erfolgen, beispielsweise durch den gesetzlichen Vertreter des Nutzers oder eine vom Unternehmen bevollmächtigte Person. In diesem Fall ist eine Vollmacht gemäß Formular Nr. 11 der Mitteilung über die Methoden der Verarbeitung personenbezogener Daten (Mitteilung der Datenschutzkommission) vorzulegen.
④ Der Antrag eines Nutzers auf Auskunft oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten kann gemäß Artikel 35 Absatz 4 und Artikel 37 Absatz 2 des Datenschutzgesetzes eingeschränkt sein.
⑤ Die Löschung personenbezogener Daten, die ausdrücklich nach anderen Gesetzen als Gegenstand der Datenerhebung ausgewiesen sind, kann nicht beantragt werden.
⑥ Nach Eingang eines Antrags auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Aussetzung der Verarbeitung gemäß den Rechten der betroffenen Person prüft das Unternehmen, ob es sich bei der antragstellenden Person um den Betroffenen oder einen legitimen Vertreter handelt.
6. Vernichtung personenbezogener Daten
① Das Unternehmen löscht personenbezogene Daten unverzüglich, sobald diese nicht mehr benötigt werden, beispielsweise nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist oder nach Erfüllung des Verarbeitungszwecks.
② Müssen personenbezogene Daten aufgrund anderer Gesetze trotz Ablauf der vom Nutzer genehmigten Aufbewahrungsfrist oder nach Erfüllung des Verarbeitungszwecks weiterhin aufbewahrt werden, überträgt das Unternehmen die betreffenden personenbezogenen Daten in eine separate Datenbank oder speichert sie an einem anderen Ort.
③ Das Unternehmen löscht personenbezogene Daten von Nutzern nach folgenden Verfahren und Methoden:
A. Löschverfahren
Von Nutzern zur Nutzung von Diensten usw. eingegebene Daten werden nach Erfüllung des Verarbeitungszwecks in eine separate Datenbank übertragen. Anschließend werden sie nach einer bestimmten Aufbewahrungsfrist gemäß internen Richtlinien und datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelöscht.
B. Löschmethode
Auf Papier gedruckte personenbezogene Daten werden durch Schreddern oder Verbrennen vernichtet. Elektronisch gespeicherte personenbezogene Daten werden mithilfe technischer Verfahren gelöscht, die eine Wiederherstellung der Datensätze verhindern.
7. Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten
① Das Unternehmen ergreift folgende Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten:
1) Administrative Maßnahmen: Einrichtung und Umsetzung interner Managementpläne, Betrieb einer spezialisierten Sicherheitsorganisation und regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
2) Technische Maßnahmen: Verwaltung der Zugriffsrechte auf Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Installation von Zugriffskontrollsystemen, Verschlüsselung personenbezogener Daten sowie Installation und Aktualisierung von Sicherheitsprogrammen.
3) Physische Maßnahmen: Zugangskontrolle zu Serverräumen, Datenspeicherräumen usw.
※ Zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen führt das Unternehmen folgende Aktivitäten durch, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten:
• Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten: Jährliche Überprüfung und Verbesserung des Datenschutzes und Erstellung interner Richtlinien für Datenschutzmaßnahmen bei Einführung neuer Dienste.
• Betrieb von Systemen zum Schutz personenbezogener Daten: Offenlegung von Datenschutzbestimmungen.
② Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen müssen auch die Nutzer selbst darauf achten, dass ihre Passwörter usw. nicht in die Hände Dritter gelangen. Achten Sie insbesondere darauf, dass Ihre Passwörter etc. nicht über PCs an öffentlichen Orten in falsche Hände geraten. Ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) dürfen ausschließlich von Ihnen verwendet werden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Passwörter regelmäßig zu ändern und zu verwalten.
8. Zusätzliche Verwendung oder Bereitstellung personenbezogener Daten
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 oder Artikel 17 Absatz 4 des Datenschutzgesetzes verwendet oder übermittelt das Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung des Nutzers nur, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1) Die Verwendung der personenbezogenen Daten muss für den ursprünglichen Zweck ihrer Erhebung relevant sein.
2) Die zusätzliche Verwendung oder Übermittlung der personenbezogenen Daten muss unter Berücksichtigung der Umstände der Erhebung oder Verarbeitung vorhersehbar gewesen sein.
3) Die Interessen der betroffenen Person dürfen nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
4) Aufgrund der Beschaffenheit der personenbezogenen Daten müssen geeignete Sicherheitsmaßnahmen, wie Pseudonymisierung oder Verschlüsselung, getroffen worden sein.
9. Datenschutzbeauftragter
Nutzer können alle Beschwerden bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten, die während der Nutzung der Dienste des Unternehmens auftreten, an den unten aufgeführten Datenschutzbeauftragten melden. Das Unternehmen bearbeitet solche Meldungen umgehend und gewissenhaft.
[Datenschutzbeauftragter]
• Firmenname: Diaad Co., Ltd.
• E-Mail: diaad1004@naver.com
• Adresse: 2. Etage, Wonneung Plaza, Jamwon-dong 15-7, Seocho-gu, Seoul
Wenn Sie andere Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten melden oder sich diesbezüglich beraten lassen möchten, wenden Sie sich bitte an die folgenden Organisationen:
• Meldestelle für Datenschutzverletzungen (https://privacy.kisa.or.kr / 118 ohne Vorwahl)
• Abteilung für Cyberkriminalität der Obersten Staatsanwaltschaft (www.spo.go.kr / 1301 ohne Vorwahl)
• Cyberkriminalitätsabteilung der Nationalen Polizeibehörde (ecrm.cyber.go.kr / 182 ohne Vorwahl)
10. Änderungen der Datenschutzrichtlinie
Sollten Ergänzungen, Streichungen oder Änderungen an der Datenschutzrichtlinie vorgenommen werden, werden wir Sie im Voraus über die K-Dia Service Admin-Seite oder die Website benachrichtigen.
11. Ergänzende Bestimmungen
Diese Datenschutzrichtlinie gilt ab dem 21. April 2026.