Partner · AktionenK-Dia Neukunden-Aktionsvereinbarung
Diese Bedingungen werden in Verbindung mit den Nutzungsbedingungen des K-Dia Medical Advertising Service vereinbart und regeln Angelegenheiten bezüglich der Vorteile (Aktionspunkte), die das Unternehmen neuen Nutzern vorübergehend gewährt.
Gültigkeitsdatum: 21. April 2026
Artikel 1 (Zweck)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Sondervereinbarung“ genannt) werden in Verbindung mit den „Nutzungsbedingungen für den medizinischen Werbedienst K-Dia“ (nachfolgend „Dienstleistungsbedingungen“ genannt) geschlossen und dienen der Regelung von Vorteilen, die das Unternehmen neuen Nutzern aller medizinischen Werbedienstleistungen der DiaAd Co., Ltd. (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) vorübergehend gewährt.
Artikel 2 (Definitionen)
Alle in „Dieser Sondervereinbarung“ verwendeten Begriffe, die nicht anderweitig definiert sind, unterliegen den „Nutzungsbedingungen“, den Hinweisen auf der „Seite des Dienstadministrators“ oder verwandten Webseiten sowie den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften; im Übrigen den allgemeinen Gepflogenheiten.
Artikel 3 (Neukundenaktion)
① Nach Erstellung des Benutzerkontos gemäß den Nutzungsbedingungen schreibt das Unternehmen dem Benutzerkonto Krankenhauspunkte im Wert von 1.000.000 KRW (eine Million KRW) gut. Die im Rahmen dieser Sondervereinbarung gutgeschriebenen Krankenhauspunkte (nachfolgend „Aktionspunkte“ genannt) sind nicht erstattungsfähig und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.
② Der Benutzer kann die gemäß Absatz 1 dieses Artikels gutgeschriebenen Aktionspunkte 180 Tage lang ab dem Gutschriftsdatum (nachfolgend „Gültigkeitszeitraum der Aktionspunkte“ genannt) nutzen. Ein etwaiger Restbetrag nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums der Aktionspunkte wird vom Unternehmen zurückgefordert.
③ Auch vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Aktionspunkte ist der Nutzer verpflichtet, die Dienste des Unternehmens gemäß den Transaktionsbedingungen der Nutzungsbedingungen zu nutzen, nachdem die Aktionspunkte aufgebraucht wurden. Der Nutzer kann gemäß Artikel 14 der Nutzungsbedingungen auch vor Aufbrauchen der Aktionspunkte Guthaben aufladen.
④ Falls Aktionspunkte und Krankenhauspunkte, die der Nutzer gemäß den Nutzungsbedingungen verwendet, vermischt sind, wird die Nutzungsgebühr für den vom Nutzer in Anspruch genommenen Dienst zunächst von den Aktionspunkten abgezogen.
Artikel 4 (Beendigung der Sondervereinbarung)
① Diese „Sondervereinbarung“ endet mit der Beendigung der „Nutzungsbedingungen“ aufgrund von Kündigung, Widerruf oder aus anderen Gründen. Die Parteien können jedoch eine abweichende Regelung treffen.
② Ungeachtet der Beendigung der „Nutzungsbedingungen“ kann diese „Sondervereinbarung“ durch schriftliche Mitteilung gekündigt werden, wenn eine Partei gegen ihre Verpflichtungen aus dieser „Sondervereinbarung“ verstößt und die andere Partei innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Aufforderung schriftlich eine Korrektur verlangt.
③ Selbst wenn zum Zeitpunkt der Beendigung dieser „Sondervereinbarung“ noch ein Teil oder alle von der Firma bereitgestellten „Aktionspunkte“ vorhanden sind, hat der „Nutzer“ keinen Anspruch auf Rückerstattung der verbleibenden „Aktionspunkte“ von der Firma, und die Firma erstattet dem „Nutzer“ die verbleibenden „Aktionspunkte“ nicht.
Artikel 5 (Wirksamkeit)
① Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt dieser Sondervereinbarung und den Nutzungsbedingungen hat diese Sondervereinbarung während des Gültigkeitszeitraums der Aktionspunkte Vorrang vor den Nutzungsbedingungen.
② Angelegenheiten, die in dieser Sondervereinbarung nicht geregelt sind, unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K-Dia. Angelegenheiten, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von K-Dia nicht geregelt sind, werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt. Kommt es jedoch zu keiner Einigung, gelten die geltenden Gesetze und Handelsbräuche.
[Ergänzende Bestimmungen]
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 21. April 2026.